Datum  


Gebührenordnung des Drachenfliegerverein Bösingen e.V.

Stand 01.07.2009  

Position

zu bezahlen an 

Preis in EUR

1

Tagesmitgliedschaft F-Schlepp für Nichtmitglieder

Schlepp-Pilot

EUR 8,00

2

F-Schlepp (Mitglieder) pro 100 Meter

Schlepp-Pilot

EUR 2,00

3

F-Schlepp (Nichtmitglieder) pro 100 Meter

Schlepp-Pilot

EUR 3,00

 

 

4

Sollbruchstelle

Schlepp-Pilot

EUR 3,50

5

F-Schleppseil Endstück (bei Verlust oder Kauf)

Schlepp-Pilot

EUR 20,00

6

F-Schleppseil komplett (bei Verlust oder Kauf)

Schlepp-Pilot

EUR 70,0

10

Gebühr für Außenlandungen

Schlepp-Pilot

EUR 2,50

11

Landegebühr für Nicht-Vereinspiloten

EUR 3,00

12

Jahresbeitrag für aktive Mitgliedschaft im DFV (ohne DHV-Anteil)

EUR 50,00

13

DHV-Beitrag bei DHV Mitgliedschaft über den Verein

EUR 38,00

14

DULV-Beitrag bei DULV Mitgliedschaft über den Verein

EUR 51,00

15

Aufnahmegebühr für aktive Mitgliedschaft und Sondermitgliedschaft

EUR 50,00

16

Jahresbeitrag für Sondermitgliedschaft (ohne Arbeitsdienste, Voraussetzung: aktive Mitgliedschaft in einem anderen Flugverein)

EUR 255,00

17

Jahresbeitrag für passive Mitglieder

EUR 10,00

20

Dienstversäumnis F-Schlepp

EUR 80,00

21

Dienstversäumnis Windenschlepp

EUR 50,00

22

UL-Landung / Start ohne die dazu notwendige Berechtigung

EUR 150,00

30

UL-Passagierflug 1 Stunde 

EUR 100,00

31

UL-Passagierflug 30 Minuten

EUR 50,00

40

Jahresmiete UL-Stellplatz Trike ohne Teilnahme am Schleppbetrieb

EUR 1000,00

41

Jahresmiete UL-Stellplatz 3-achser ohne Teilnahme am Schleppbetrieb (2011: EUR 1000, 2012: EUR 1150, ab 2013: EUR 1300)

EUR 1300,00

(Bei Teilnahme reduziert sich die Miete um einen jährlich von der Vorstandschaft festgelegten Betrag)

42

Jahresmiete UL-Stellplatz Motorschirmtrikes

EUR 250,00

43

Jahresmiete für Motorschirme, Moskitos, etc.

EUR 50,00

44

Jährliche Miete Gleitschirm, Drachen (abgebaut im Regal)

EUR 10,00

45

Jährliche Miete für Fläche, Nurflügler, usw. (ordentlich nach Vorgabe verstaut)

EUR 50,00

50

Kaution für Hallenschlüssel.
Berechtigt sind alle Mitglieder der Vorstandschaft, alle Mitglieder, die Mähdienste übernehmen, sowie alle Besitzer eines in der Halle gelagerten eigenstartfähigen Geräts

EUR 20,00