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Allgemeines zur Regelung für Ausbildungsbetrieb

Der Drachenfliegerverein Bösingen begrüßt, unterstützt und fördert Ausbildungsbetrieb auf dem Flugplatz Bösingen. Allerdings muss der Ausbildungsbetrieb harmonisch in den restlichen Flugbetrieb integriert werden und es darf keine zusätzliche Lärmbelästigung der umliegenden Ortschaften verursacht werden. Deshalb gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

Erleichterungen sind im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem ersten Vorsitzenden möglich, wenn der Hauptanteil der Schüler aus Mitgliedern des Vereins besteht.

Es gelten die

  • gesetzlichen Vorschriften,
  • die lokale Flugordnung
  • die Gebührenordnung
  • die am Platz in der Infotafel ausgehängten Flugbeschränkungen und Vorschriften

Unbedingt einzuhalten:

  • motorisierte Fluggeräte nutzen die nördlichen Platzrunde
  • nicht motorisierte Fluggeräte nutzen die südliche Patzrunde
  • umliegende Gemeinden dürfen nicht überflogen werden

Zugelassene Flugschulen

Zum Ausbildungsbetrieb auf dem Flugplatz Bösingen sind derzeit die folgenden Flugschulen zugelassen:

Regelung Motorschirmausbildung

1. Ausbildungsbetrieb für Motorschirmflug kann zu folgenden Zeiten von den für den Platz zugelassenen Flugschulen durchgeführt werden:

  • von Oktober bis März: Mo-So von 8:00 bis Sunset
  • von April bis September: Mo-Fr von 8:00-18:00 / Sunset

2. Die Termine müssen rechtzeitig per Mail an ausbildung.11ªdfvb.de angekündigt und vom 1. Vorsitzenden bestätigt werden. Vereinsveranstaltungen auf dem Fluplatz, sowie HG-Ausbildungen haben ggf. Vorrang.

3. Die Flugschule macht sich über die geltenden Vorschriften am Platz vertraut und informiert die Flugschüler. Die Vorschriften sind an der Infotafel in der Halle aufgelistet.

4. Die Flugschule führt über die Starts und Landungen Buch und rechnet selbständig nach Ende der Schulung oder bis spätestens zum 31.12. des Jahres die Flüge unter Vorlage einer Liste mit den Landungen pro Tag ab. Bei nicht korrekter Meldung oder verspäteter Zahlung kann der Flugschule die Schulungserlaubnis entzogen werden, die Kosten für den internen Mehraufwand werden in  Rechnung gestellt.

5. Die Gebühr beträgt 3 € pro Landung. Werden Geräte des Vereins genutzt, werden diese extra berechnet.

6. Starts im Rahmen der Ausbildung mit Flugauftrag ohne Anwesenheit der Flugschule müssen vorab unter Nennung des Namens per E-Mail an ausbildung.11ªdfvb.de angekündigt werden. Die Flugschule hat dafür Sorge zu tragen, dass dabei die Vorschriften am Platz eingehalten werden, insbesondere muss eine weitere Person anwesenden sein, die Aufgaben der Flugleitung wahrnimmt und Hilfe leisten kann.

7. Nach der Ausbildung ist der Motorschirmbetrieb nur für Mitglieder oder über Tagesmitgliedschaft möglich. Tagesmitgliedschaften werden nur an Tagen mit regulärem Flugbetrieb erteilt.