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Allgemeines zur Regelung für Ausbildungsbetrieb

Der Drachenfliegerverein Bösingen begrüßt, unterstützt und fördert Ausbildungsbetrieb auf dem Flugplatz Bösingen. Allerdings muss der Ausbildungsbetrieb harmonisch in den Flugbetrieb des Vereins integriert werden und er darf keine zusätzliche Lärmbelästigung der umliegenden Ortschaften verursachen. Deshalb gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

Es gelten die

  • gesetzlichen Vorschriften
  • die Flugplatzbenutzungsordnung
  • die Gebührenordnung des Bösinger Drachenfliegervereins e.V
  • die am Platz in der Infotafel ausgehängten Flugbeschränkungen und Vorschriften

Unbedingt einzuhalten:

  • motorisierte Fluggeräte nutzen die nördlichen Platzrunde
  • nicht motorisierte Fluggeräte nutzen die südliche Patzrunde
  • umliegende Gemeinden dürfen nicht überflogen werden

Zugelassene Flugschulen

Zum Ausbildungsbetrieb auf dem Flugplatz Bösingen sind derzeit die folgenden Flugschulen zugelassen:

Regelung zur motorisieren Flugausbildung

  1. Ausbildungs- oder Übungsflugbetrieb für motorisierte Starts und Landungen (Ultraleicht, UL-Schleppbetrieb) kann zu folgenden Zeiten von den für den Platz zugelassenen Flugschulen durchgeführt werden:
    Mo-So von 8:00 bis 20:00 Uhr
    Nach 19:00 Uhr dürfen keine Platzrunden aufgrund Lärmbelästigung der Anliegergemeinden mehr geflogen werden.
  2. Bei laufendem Schleppbetrieb können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Platzrunden mit UL Flugschülern geflogen werden. Auch müssen UL Flugschüler bezüglich des Vorrangs der nichtmotorisierten Drachenflieger im Landeanflug besonders unterwiesen werden. Vereinsveranstaltungen auf dem Flugplatz und Hängegleiter Betrieb haben Vorrang.
  3. Die Flugschule macht sich über die geltenden Vorschriften am Platz vertraut und informiert die Flugschüler. Die Genehmigungen und die Flugplatzbenutzungsordnung hängen an der Infotafel in der Halle aus.
  4. Die Flugschule führt über die Starts und Landungen Buch und sorgt für die Abrechnung der Tagesmitgliedschaften (Drachenflieger) und Landegebühren(UL) 3 € pro Landung ihrer Flugschüler.
  5. Starts im Rahmen der Ausbildung mit Flugauftrag ohne Anwesenheit der Flugschule müssen vorab unter Nennung des Namens per E-Mail an ausbildungªdfvb.de angekündigt werden. Die Flugschule hat dafür Sorge zu tragen, dass dabei die Vorschriften am Platz eingehalten werden, insbesondere muss eine weitere zur Hilfe fähige Person anwesend sein.
  6. Nach der Ausbildung ist der Flugbetrieb nur für Mitglieder oder über Tagesmitgliedschaft möglich.